Herrschaftsform in Dana´Kera
ist ein Feudalsystem, an dessen Spitze der Fürst steht.
Ihm zur Seite steht als oberster Berater und Verwalter des Landes der
Lordkanzler.
Markherren verwalten die Marken und bilden mit den Lordkanzler den Kronrat.
Die Markherren ihrerseits sind berechtigt, Lehnsmänner und Verwalter
innerhalb ihres Bereiches einzusetzen, die vom Fürsten oder Kanzler
bestätigt werden.
Im Allgemeinen wird eine Politik der Toleranz nach Innen und Außen
angestrebt. Das vorrangige Augenmerk der Außenpolitik ist auf
Förderung des Handels gerichtet.
Die Markherren sind innerhalb des vom Fürstenhaus vorgegebenen Rahmen ziemlich frei in der Durchführung ihrer Regierungsarbeit. Dies führt bisweilen zu unterschiedlichen Auslegungen bestehender Vorgaben und Regelungen (z.B. ist das Beschwören und Besitzen von beschworenen Kreaturen in einigen Landesteilen geduldet in den Südmarken ist der gleiche Tatbestand vom örtlichen Regenten bei Todesstrafe verboten).
Weitverbreitete Religion ist der Glaube an die Göttin ISIRA
Fanatische Glaubensgemeinschaften stehen unter Beobachtung
Alle Glaubensgemeinschaften sind abgabenpflichtig (Geld, Waren
oder Dienstleistung)
Es gilt Reichsrecht vor Markrecht
Ein jeder Markherr ist für die Aufrechterhaltung von Recht
und Ordnung in seiner Provinz verantwortlich
Letzte Instanz in Rechtsfragen ist immer der Fürst oder
in dessen Abwesenheit der Lordkanzler
Ausübung der Magie ist nur mit Erlaubnis des örtlichen Herrschers gestattet.
es gibt ein stehendes Heer, bestehend aus der Fürstengarde,
den Garden der Markherren und Einheiten
der Dana`kerischen Fremdenlegion.
Grundlage der Wirtschaft sind Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und der Anbau von seltenen Kräutern.
An Rohstoffen wird Salz, Kupfer, Eisen, Silber, Bernstein, sowie in geringen Mengen Edelsteine und Mondsilber gewonnen.
Der Handel zu Land und zu Wasser wird sowohl mit den Anrainerstaaten und Völkern rund um die Östliche See, wie auch mit den Staaten
und Völkern der Mittellande betrieben.
Münzen haben ihren Gegenwert in Metall:
Dana`kerische Golddrachen = 100 Silberraben
Dana`kerischer Silberraben = 10 Kupferdornen
Dana`kerische Kupferdornen
Es werden im gesamten Reich die üblichen Wege- und Brückenzölle
erhoben.
Bei Ein- und Ausfuhr von Waren über die Landesgrenzen werden Exportprodukte
begünstigt.