Wappen

Dana'kera


Über das Land




Politik

Herrschaftsform in Dana´Kera ist ein Feudalsystem, an dessen Spitze der Fürst steht.
Ihm zur Seite steht als oberster Berater und Verwalter des Landes der Lordkanzler.
Markherren verwalten die Marken und bilden mit den Lordkanzler den Kronrat.
Die Markherren ihrerseits sind berechtigt, Lehnsmänner und Verwalter innerhalb ihres Bereiches einzusetzen, die vom Fürsten oder Kanzler bestätigt werden.
Im Allgemeinen wird eine Politik der Toleranz nach Innen und Außen angestrebt. Das vorrangige Augenmerk der Außenpolitik ist auf Förderung des Handels gerichtet.

Die Markherren sind innerhalb des vom Fürstenhaus vorgegebenen Rahmen ziemlich frei in der Durchführung ihrer Regierungsarbeit. Dies führt bisweilen zu unterschiedlichen Auslegungen bestehender Vorgaben und Regelungen (z.B. ist das Beschwören und Besitzen von beschworenen Kreaturen in einigen Landesteilen geduldet in den Südmarken ist der gleiche Tatbestand vom örtlichen Regenten bei Todesstrafe verboten).

    Die derzeitigen Markherren sind:
  • Kronmark unter der direkten Verwaltung des Fürstenhauses (Hauptstadt: Visignum
  • Nordmark, Markgraf Firion von Wüpfelbach (Hauptstadt Shed Nazarh)
  • Ostmark, Baronin Iselda von Dunkelgarten (Regierungssitz in Dunkelgarten)
  • Südmark, Sir Argor von Rabenhorst (Regierungssitz auf Feste Rabenhorst)
  • Westmark, Markgraf Ulrich von Naidu ( Regierungssitz in Raduga)
  • Die Insel Prijut unter Verwaltung des Lordkanzlers Raffy al Yussuf al Sada al Kanai

Es herrscht Religionsfreiheit:

Weitverbreitete Religion ist der Glaube an die Göttin ISIRA
Fanatische Glaubensgemeinschaften stehen unter Beobachtung
Alle Glaubensgemeinschaften sind abgabenpflichtig (Geld, Waren oder Dienstleistung)


Gesetze :

Es gilt Reichsrecht vor Markrecht
Ein jeder Markherr ist für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in seiner Provinz verantwortlich
Letzte Instanz in Rechtsfragen ist immer der Fürst oder in dessen Abwesenheit der Lordkanzler
Ausübung der Magie ist nur mit Erlaubnis des örtlichen Herrschers gestattet.


Militärwesen :

es gibt ein stehendes Heer, bestehend aus der Fürstengarde, den Garden der Markherren und Einheiten der Dana`kerischen Fremdenlegion.


Wirtschaft :

Grundlage der Wirtschaft sind Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und der Anbau von seltenen Kräutern.
An Rohstoffen wird Salz, Kupfer, Eisen, Silber, Bernstein, sowie in geringen Mengen Edelsteine und Mondsilber gewonnen.
Der Handel zu Land und zu Wasser wird sowohl mit den Anrainerstaaten und Völkern rund um die Östliche See, wie auch mit den Staaten und Völkern der Mittellande betrieben.


Wärung

Münzen haben ihren Gegenwert in Metall:

Dana`kerische Golddrachen = 100 Silberraben
Dana`kerischer Silberraben = 10 Kupferdornen
Dana`kerische Kupferdornen


Steuern und Zölle

Es werden im gesamten Reich die üblichen Wege- und Brückenzölle erhoben.
Bei Ein- und Ausfuhr von Waren über die Landesgrenzen werden Exportprodukte begünstigt.